Aufnahmen mit passenden Regeln verschriftlichen lassen
Ein Interview, eine Sitzung und eine Forschungsaufnahme verlangen nicht zwingend dieselbe Textfassung. Aussageinhalt, Sprechweise und spätere Verwendung bestimmen die Regeln. Ein klarer Auftrag macht Aufwand und Ergebnis vergleichbar.
Aufnahme und Umfang beschreiben
Nennen Sie Audio oder Video, Gesamtdauer und den Stand des Materials. Bei noch geplanten Aufnahmen ist eine Schätzung sinnvoll. Massgeblich ist die zu bearbeitende Dauer je Lieferung, nicht die spätere Seitenzahl.
Klären Sie, ob alles oder nur bestimmte Abschnitte verschriftlicht werden. Aufnahmeorganisation und Übersetzung sind zusätzliche Aufgaben, falls sie benötigt werden.
Textfassung bewusst auswählen
Vereinbaren Sie konkrete Transkriptionsregeln. Begriffe wie wörtlich oder geglättet werden nicht von allen Anbietern gleich verwendet.
| Textfassung | Was festzulegen ist |
|---|---|
| Gut lesbar | Welche Wiederholungen und Füllwörter entfallen |
| Wortgetreu | Welche Sprechmerkmale erhalten bleiben |
| Nach eigenen Regeln | Regelwerk und Beispiele |
| Vorhandener Entwurf | Prüfung und Korrektur anhand der Aufnahme |
Sprache, Dialekt und Personen berücksichtigen
Geben Sie Aufnahme- und Ausgabesprache an. Schweizerdeutsch kann in Dialektform oder in Standardsprache wiedergegeben werden; dies ist vorab zu vereinbaren. Mehrsprachige Passagen erhöhen den Abstimmungsbedarf.
Anzahl der sprechenden Personen, Sprecherwechsel und gleichzeitiges Sprechen beeinflussen die Bearbeitung. Für die Offerte reichen neutrale Rollen oder eine Anzahl; echte Namen sind dafür nicht nötig.
Verständlichkeit und Fachbegriffe einschätzen
Leise Stimmen, Störgeräusche und Überschneidungen können Stellen unverständlich machen. Beschreiben Sie bekannte Schwierigkeiten. Eine vollständige fehlerfreie Rekonstruktion lässt sich bei unklarer Aufnahme nicht versprechen.
Ein kurzes Glossar kann die spätere Bearbeitung unterstützen. Vereinbaren Sie, wie unsichere Begriffe und unverständliche Stellen markiert und geprüft werden. Automatisch erzeugte Entwürfe benötigen einen passenden Kontrollumfang.
Zeitmarken und Ausgabeformat festlegen
Sprecherkennzeichnung und Zeitmarken helfen beim Wiederfinden. Legen Sie Häufigkeit und Bezug fest: regelmässige Abstände, Sprecherwechsel oder einzelne Stellen.
Bearbeitbarer Text und synchronisierte Untertitel sind unterschiedliche Ausgaben. Für Untertitel müssen zusätzlich Segmentierung, Zeilen und zeitliche Zuordnung vereinbart werden. Ein gewöhnliches Transkript ersetzt diese Bearbeitung nicht.
Übertragung und Vertraulichkeit organisieren
Klären Sie vor Übergabe, ob die Aufnahme für den vorgesehenen Zweck verarbeitet werden darf. Vereinbaren Sie Zugriff, Bearbeitungsort, beteiligte Dienste und den Umgang mit gespeicherten Kopien.
Bei ausgelagerter Verarbeitung bleiben die Zuständigkeiten zu bestimmen. Materialübertragung, Korrekturen und Löschung sollten zum konkreten Inhalt und Auftrag passen. Sensible Gesprächsinhalte gehören nicht in die erste Offertenanfrage.
Bearbeitung und Lieferung vergleichen
Vereinbaren Sie zunächst Regeln und Ausgabe, dann Bearbeitung, Prüfung und Rückfragen. Bei grösseren Serien kann ein abgestimmtes Muster Missverständnisse vermeiden. Vergleichen Sie dieselbe Dauer und Aufnahmequalität.
| Vergleichspunkt | In der Offerte klären |
|---|---|
| Grundumfang | Dauer, Sprache und Textfassung |
| Schwierigkeiten | Dialekt, Fachsprache und Überschneidungen |
| Prüfung | Abgleich, Rückfragen und Korrekturen |
| Ausgabe | Zeitmarken, Format und Zusatzbearbeitung |
| Lieferung | Teilchargen, Termin und sicherer Austausch |
Häufige Fragen
Kann ich noch geplante Aufnahmen anfragen?
Ja. Schätzen Sie die Dauer und beschreiben Sie das Vorhaben. Die endgültige Bearbeitungsmenge wird später abgestimmt.
Ist ein geglätteter Text eine Zusammenfassung?
Nein. Glättung verbessert die Lesbarkeit nach vereinbarten Regeln; eine Zusammenfassung ist eine andere Leistung.
Wie wird Schweizerdeutsch behandelt?
Vereinbaren Sie Dialektwiedergabe oder Übertragung in Standardsprache sowie den gewünschten Detailgrad.
Sind Zeitmarken enthalten?
Nur im vereinbarten Umfang. Häufigkeit und Format sollten vor Beginn klar sein.
Kann ein automatischer Entwurf geprüft werden?
Ja. Klären Sie Abgleich mit der Aufnahme, Transkriptionsregeln und Korrekturformat.
Werden unverständliche Stellen ergänzt?
Unsichere Stellen sollten markiert oder geklärt werden. Fehlende Inhalte dürfen nicht als sichere Aussagen erfunden werden.