Eine Korrektur mit klarer Grundlage und sauberer Freigabe planen
Ein Korrektorat prüft vereinbarte sprachliche und formale Aspekte. Eine neue Textfassung oder eine grundlegende Strukturänderung sind andere Aufgaben. Textstand, Format und Korrekturweg müssen deshalb vor Beginn klar sein.
Die zu prüfende Version bestimmen
Legen Sie fest, ob ein fertiger Text oder die endgültige gestaltete Ausgabe geprüft wird. Nur eine eindeutig bezeichnete Version verhindert, dass Änderungen am falschen Stand erfolgen.
Bei einem noch entstehenden Text können Sie Umfang und Termin vorab planen. Die eigentliche Prüfung braucht später eine vollständige Arbeitsfassung. Neue Inhalte nach der Korrektur benötigen gegebenenfalls einen weiteren Durchgang.
Den Prüfumfang festlegen
Nicht jede Korrektur umfasst automatisch alle formalen Aspekte. Benennen Sie besonders wichtige Stellen und den gewünschten Kontrollumfang.
| Prüfung | Zu vereinbarende Punkte |
|---|---|
| Sprache | Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung |
| Einheitlichkeit | Namen, Begriffe und Schreibweisen |
| Fertiges Layout | Trennungen, Überschriften und Umbrüche |
| Verzeichnisse | Nummern, Verweise und Beschriftungen |
Eine sinnvolle Mengengrundlage wählen
Bei vorhandenen Texten hilft die Wortzahl. Für eine feste Layoutfassung kann die tatsächliche Seitenzahl sinnvoll sein, besonders bei Tabellen und Abbildungen. Seiten und Wörter sind ohne vereinbarte Grundlage nicht direkt vergleichbar.
Bei geplanten Texten genügen Umfangsbänder. Für wiederkehrende Aufträge geben Sie die Menge pro Lieferung an. Zusätzliche Fassungen oder stark unterschiedliche Inhalte sind gesondert zu berücksichtigen.
Sprachvariante und Regeln abstimmen
Nennen Sie Sprache, Zielmarkt und vorhandene Hausregeln. Schweizer Schreibweisen, bevorzugte Fachbegriffe und Vorgaben für Zahlen oder Anreden helfen bei der Einheitlichkeit.
Amtliche Regeln eines bestimmten Herausgebers gelten nicht automatisch für jeden privaten Text. Vereinbaren Sie die passende Grundlage und einen Umgang mit offenen Varianten.
Korrektur und Überarbeitung unterscheiden
Umformulieren, Gliederung ändern und neue Inhalte schreiben gehören nicht ohne Absprache zur Fehlerkorrektur. Für solche Arbeiten ist ein entsprechend erweitertes Lektorat sinnvoll.
Auffällige Unklarheiten können rückgefragt werden. Umfassende Faktenrecherche, Quellenprüfung und fachliche oder rechtliche Freigabe sind jedoch gesonderte Aufgaben. Eine Korrektur verspricht keine absolute Fehlerfreiheit.
Korrekturen übernehmen und kontrollieren
Vereinbaren Sie sichtbare Änderungen, PDF-Anmerkungen oder direkte Korrekturen in einem abgestimmten System. Bestimmen Sie, wer Änderungen einarbeitet und Rückfragen beantwortet.
Ausgeblendete Änderungsmarkierungen sind nicht automatisch entfernte Änderungen. Prüfen Sie die freigegebene Endfassung und den Export. Eingriffe können neue Umbrüche auslösen; eine Schlusskontrolle nach der Umsetzung ist gegebenenfalls eigens zu vereinbaren.
Offerten mit identischem Prüfumfang vergleichen
Vergleichen Sie Menge, Textstand und enthaltene Durchgänge. Umfangreiche Tabellen oder Fussnoten können mehr Aufmerksamkeit erfordern als gleich viele einfache Textseiten. Klären Sie Lieferung, Rückfragen und Nachkontrolle.
| Vergleichspunkt | In der Offerte festhalten |
|---|---|
| Menge | Wörter oder feste Layoutseiten pro Lieferung |
| Regeln | Sprache, Variante und Hausvorgaben |
| Prüfung | Text, Layout und Verzeichnisse |
| Umsetzung | Markierung oder Einarbeitung |
| Schluss | Rückfragen, weitere Kontrolle und Termin |
Häufige Fragen
Kann ich vor Fertigstellung anfragen?
Ja. Schätzen Sie Umfang und Lieferstand. Die Prüfung erfolgt später an einer abgestimmten Fassung.
Ist der Aufbau des Texts eingeschlossen?
Nicht automatisch. Grundlegende Struktur- oder Stiländerungen sind gesonderte Überarbeitungsaufgaben.
Sind Seiten und Wörter gleichwertige Angaben?
Nein. Layout und Bildanteil verändern Seitenzahlen. Vereinbaren Sie eine passende Mengengrundlage.
Wer trägt Korrekturen ein?
Das muss vereinbart sein. Markierte Hinweise und direkte Einarbeitung sind unterschiedliche Leistungen.
Braucht es eine Kontrolle nach dem Eintragen?
Sie kann sinnvoll sein, weil Änderungen neue Fehler oder Umbrüche erzeugen können. Klären Sie den enthaltenen Umfang.
Werden alle Fakten geprüft?
Nicht automatisch. Auffällige Fragen können markiert werden; vollständige Faktenprüfung benötigt einen eigenen Auftrag.