Gartenpflege beauftragen: Den passenden Umfang vereinbaren
Ein Garten kann viel Pflege brauchen, obwohl er klein ist. Dichte Beete, hohe Hecken und lange Wege verursachen anderen Aufwand als eine offene Rasenfläche. Beschreiben Sie deshalb, was gepflegt werden soll, in welchem Zustand es ist und welches Ergebnis Sie wünschen.
Was gehört zur Gartenpflege?
Gartenpflege kann Rasenmähen, Beetpflege, Jäten, Gehölzschnitt, Laubarbeiten und Bewässerung umfassen. Welche Arbeiten tatsächlich enthalten sind, bestimmt die Vereinbarung. Ein Auftrag für Rasenmähen schliesst beispielsweise Nachsaat oder die Pflege sämtlicher Beete nicht automatisch ein.
Grössere Baumarbeiten, umfangreiche Rodungen, neue Beläge und Reparaturen an technischen Anlagen sollten separat beurteilt und offeriert werden. Auch ein Gartenteich benötigt andere Kenntnisse als ein Rasen. Wenn mehrere Fachgebiete betroffen sind, klären Sie, welche Arbeiten der Betrieb selbst übernimmt.
| Bereich | Für die Offerte hilfreich |
|---|---|
| Rasen und Beete | Ungefähre zu pflegende Fläche, Bewuchs und gewünschte Arbeiten. |
| Hecken und Sträucher | Länge, Höhe, Zugänglichkeit und gewünschter Rückschnitt. |
| Kübelpflanzen und Ferienpflege | Anzahl und Art der Pflanzen, Wasserzugang und Betreuungszeit. |
| Grüngut | Abtransport, vorhandene Container oder geeignete Verwertung vor Ort. |
Einmaliger Einsatz oder regelmässiger Gartenunterhalt?
Ein einzelner Einsatz passt für einen saisonalen Rückschnitt, Laubarbeiten oder einen gezielten Pflegebedarf. Regelmässiger Unterhalt ist sinnvoll, wenn Sie wiederkehrende Aufgaben abgeben möchten. Ein Pflegeplan ordnet die Arbeiten nach Pflanzen, Wachstum und Jahreszeit, statt bei jedem Besuch dasselbe zu machen.
Wurde längere Zeit nichts gepflegt, sollte der erste grössere Einsatz separat beschrieben werden. Sein Aufwand ist kein zuverlässiger Massstab für spätere Besuche. Umgekehrt deckt ein günstiger Preis für die laufende Pflege nicht zwangsläufig das anfängliche Freischneiden und Entsorgen.
Wie werden die Kosten berechnet?
Üblich sind Stundenarbeit, Preise für klar definierte Einzelleistungen oder eine Pauschale mit vereinbartem Umfang. Bei Stundenarbeit zählt die Zeit pro Person: Zwei Mitarbeitende während drei Stunden ergeben sechs Arbeitsstunden. Fragen Sie, ob Anfahrt und Maschinen zusätzlich verrechnet werden.
Zur Einordnung: Zwei veröffentlichte Schweizer Tariflisten aus 2025 und 2026 nennen für Gärtner beziehungsweise Kundengärtner CHF 85 bis 99 pro Personenstunde, ohne Mehrwertsteuer. Das sind einzelne dokumentierte Ansätze und keine schweizweite Preisspanne. Einfache Gartenhilfe, Spezialarbeiten und die gesamten Einsatzkosten sind damit nicht gleichzusetzen.
- Zusatzkosten vergleichen. Geräte, Material, Grüngut, Anfahrt und allfällige Mindestdauer gehören in den Vergleich.
- Pauschalen abgleichen. Anzahl und Art der Besuche, Flächen, enthaltene Arbeiten und Umgang mit zusätzlichem Aufwand festhalten.
- Preisgrenze vereinbaren. Bei offenem Umfang einen Kostenrahmen und Rücksprache vor Mehrarbeiten abmachen.
Gepflegt bedeutet nicht überall gleich
Eine Blumenwiese, ein Spielrasen und ein Staudenbeet benötigen unterschiedliche Pflege. Besprechen Sie, welche Bereiche kurz und frei gehalten werden und wo Samenstände, Laub oder Rückzugsbereiche bewusst bleiben dürfen. So wird ein Naturgarten nicht versehentlich wie ein Ziergarten behandelt.
Schnittzeitpunkte richten sich nach Pflanzen und Situation. Vor Eingriffen in dichte Gehölze sind besetzte Nester und andere Tiere zu beachten. Bei unerwünschten Pflanzen hilft die Bestimmung vor der Entfernung: Nicht jede spontan wachsende Pflanze muss weg, und nicht jedes Schnittgut eignet sich für den eigenen Kompost.
Zugang, Wasser und Entsorgung vorher klären
Enge Tore, Treppen und Hanglagen beeinflussen, welche Geräte eingesetzt und wie Material transportiert werden kann. Geben Sie Besonderheiten früh an. Bei Bewässerungsaufgaben muss klar sein, wo Wasser verfügbar ist und ob alle Pflanzen erreicht werden können.
Vereinbaren Sie den Umgang mit Schnittgut ausdrücklich. Container haben eine begrenzte Kapazität; mehr Material bedeutet nicht automatisch kostenlosen Abtransport. Auch der Zustand nach dem Einsatz gehört dazu: Wege freimachen, Schnittreste aufnehmen und Geräte wieder wegräumen.
Was in einem Pflegeplan stehen sollte
Ein übersichtlicher Pflegeplan nennt Flächen, Aufgaben, vorgesehenen Rhythmus und Zuständigkeiten. Er kann wetterabhängige Verschiebungen vorsehen, ohne den gewünschten Pflegezustand aus den Augen zu verlieren. Für Ferienvertretungen sind ein klarer Zeitraum und eine erreichbare Kontaktperson besonders wichtig.
Prüfen Sie vor einer laufenden Vereinbarung auch Laufzeit, Abrechnung und Änderungen des Umfangs. Halten Sie fest, was Sie weiterhin selbst erledigen. Eine kurze Dokumentation der Einsätze erleichtert es, Arbeiten nachzuvollziehen und den Plan bei veränderten Bedürfnissen anzupassen.
Häufige Fragen
Muss ich einen Jahresvertrag abschliessen?
Nein. Sie können einen einmaligen Einsatz oder eine wiederkehrende Betreuung anfragen. Entscheidend ist, welchen Umfang Sie mit dem ausgewählten Betrieb vereinbaren.
Reicht die Grundstücksfläche für die Offerte?
Nur bedingt. Entscheidend sind die tatsächlich zu pflegenden Bereiche und Aufgaben. Ein Grundstück mit viel Gebäude- oder Terrassenfläche verursacht nicht denselben Pflegeaufwand wie gleich viele Quadratmeter dicht bepflanzter Garten.
Kann ich weiterhin einen Teil selbst pflegen?
Ja. Trennen Sie die Aufgaben möglichst konkret, etwa Rasenmähen durch Sie und Gehölz- sowie Beetpflege durch den Betrieb. So werden Arbeiten nicht doppelt kalkuliert oder versehentlich ausgelassen.
Ist eine Besichtigung notwendig?
Bei klaren Einzelaufgaben kann zunächst eine Schätzung möglich sein. Für gemischte, stark überwachsene oder dauerhaft zu betreuende Gärten hilft eine Besichtigung, Umfang und Aufwand belastbarer zu vereinbaren.