Firmenliquidation: Auftrag und Leistungen klären
Eine Firmenliquidation wickelt ein Unternehmen rechtlich, finanziell und administrativ ab. Auflösung, Liquidationshandlungen und Löschung sind unterschiedliche Schritte.
Auftrag sinnvoll abgrenzen
Das Verfahren hängt von Rechtsform, Stand und finanzieller Situation ab. Ein Einzelunternehmen wird anders beendet als eine AG oder GmbH. Der Verkauf von Inventar oder eine Räumung allein schliesst die Gesellschaft nicht ab.
Das gewünschte Ergebnis festhalten
Legen Sie fest, ob eine erste Prüfung, koordinierte Begleitung oder die Übernahme eines Liquidatorenmandats gesucht wird. Beschlüsse, Registerbelege, Buchhaltung, Steuerabschluss, Verwertung und Gläubigerabwicklung müssen klar zugeordnet werden. Externe Beratung macht den Anbieter nicht automatisch zum formell eingesetzten Liquidator. Aufgaben der Organe und nötige Vollmachten bleiben gesondert zu klären.
| Leistung | Vereinbarung |
|---|---|
| Planung | Rechtsform, Auflösungsweg und Zuständigkeiten |
| Abwicklung | Aktiven, offene Verpflichtungen und laufende Verträge |
| Abschluss | Abschlussunterlagen, Steuern und Registerschritt |
Die Anfrage vorbereiten
Nennen Sie den aktuellen Verfahrensstand, die Zahl der Gesellschaften und Mitarbeitenden sowie den Stand der Buchhaltung. Hinweise auf laufende Miet-, Kunden- oder Arbeitsverträge und bekannte offene Verpflichtungen helfen. Beträge, Namen von Gläubigern, Bankzugänge und vollständige Steuerakten müssen nicht in die erste Anfrage. Ein vorhandener Beschluss oder Schuldenruf wird später gezielt geprüft.
Beschreiben Sie Umfang und vorhandene Grundlagen, ohne vertrauliche Originale in die erste Anfrage zu kopieren. Fehlende technische Angaben dürfen offen bleiben. Vereinbaren Sie später einen geeigneten Übermittlungsweg und eine zuständige Person für Rückfragen.
Verantwortung und Grenzen klären
Freiwillige Auflösung und Konkurs sind verschiedene Verfahren. Bestehen Zahlungsschwierigkeiten oder Zweifel an der Deckung von Verpflichtungen, braucht der passende rechtliche Weg eine fachliche Prüfung. Formelle Beschlüsse und Beurkundung richten sich nach Rechtsform und Vorgang. Registerlöschung kann von abgeschlossener Abwicklung, Fristen und Steuerbehörden abhängen. Ein ruhender Betrieb ist nicht automatisch gelöscht oder von Pflichten befreit.
Kosten und Abrechnung vergleichen
Vergleichen Sie die enthaltenen Etappen und Annahmen. Liquidatorenhonorar, Buchhaltungs- und Steuerarbeiten, Notariat, Register, Publikation und Verwertung können getrennte Positionen sein. Ein Preis für die Auflösung ist kein zwingender Gesamtpreis bis zur Löschung. Zusatzaufwand bei unvollständigen Unterlagen oder offenen Streitfragen braucht eine vereinbarte Freigabe.
Vergleichen Sie dieselbe Leistung und denselben Zeitraum. Lassen Sie Einrichtung, laufende Arbeit, Zusatzaufwand, Auslagen und Mehrwertsteuer getrennt ausweisen, soweit sie anfallen. Klären Sie, wie Mehrarbeit freigegeben wird. Ohne konkrete Grundlagen wäre eine pauschale Schweizer Preisspanne irreführend.
So läuft der Auftrag ab
Nach der Bestandsaufnahme werden der passende Weg und verantwortliche Personen festgelegt. Nötige Beschlüsse und Registerschritte gehen der eigentlichen Abwicklung voraus. Je nach Fall folgen Gläubigerinformation, Verwertung, Vertragsbeendigung und Abschlussarbeiten. Die spätere Löschung wird mit der zuständigen Stelle und den Steuerbehörden koordiniert. Auch Aufbewahrung der Unterlagen und Erreichbarkeit während der Abwicklung sind zu regeln.
Zuerst werden Ziel, Umfang und Zuständigkeiten besprochen. Danach hält die Offerte Leistungen, Annahmen und Ausschlüsse fest. Prüfen Sie eine vereinbarte erste Etappe, bevor umfangreiche Folgearbeiten beginnen. Am Ende werden Ergebnis, offene Punkte und die Übergabe festgehalten; Änderungen brauchen eine geklärte Freigabe.
Offerten sorgfältig vergleichen
Prüfen Sie neben dem Preis, was tatsächlich geliefert wird und welche Mitwirkung nötig ist. Ein niedriger Grundpreis kann durch Zusatzpositionen oder fehlende Leistungen relativiert werden. Halten Sie die Anforderungen für alle angefragten Anbieter gleich.
| Prüfpunkt | Was die Offerte erklären sollte |
|---|---|
| Umfang | Eingeschlossene Arbeiten und ausdrücklich ausgeschlossene Aufgaben |
| Zusammenarbeit | Ansprechperson, Rückfragen und Freigaben |
| Abrechnung | Berechnungsgrundlage, Zuschläge und Bedingungen für Mehrarbeit |
| Mandat und Abschluss | Formelle Rolle, Etappengrenzen und verbleibende Pflichten |
Checkliste vor dem Start
Vor einem Liquidationsmandat klären.
- Stand. Auflösung, Abwicklung und Löschung unterscheiden
- Offenes. Verträge, Personal und Verpflichtungen erfassen
- Übergabe. Unterlagen, Erreichbarkeit und Zuständigkeiten festhalten
Häufige Fragen
Ist eine Inventarversteigerung gleich eine Firmenliquidation?
Nein. Die Verwertung von Sachen ist nur eine mögliche Teilaufgabe. Rechtliche, steuerliche und administrative Schritte müssen ebenfalls geklärt werden.
Kann die Löschung zu einem festen schnellen Termin garantiert werden?
Nein. Voraussetzungen, Fristen, offene Verpflichtungen und behördliche Prüfungen beeinflussen den Abschluss. Lassen Sie Etappen und Abhängigkeiten erklären.
Brauche ich schon vollständige Unterlagen?
Nein. Beschreiben Sie, was vorhanden ist und was noch geklärt werden muss. Die für den eigentlichen Auftrag nötigen Unterlagen werden danach vereinbart.
Soll ich vertrauliche Inhalte in die Anfrage schreiben?
Nein. Eine kurze Beschreibung des Bedarfs genügt. Zugangsdaten, vollständige Kundendossiers und Informationen über unbeteiligte Personen gehören in einen später vereinbarten geschützten Austausch.
Ist die bestellte Leistung kostenlos?
Die kostenlose Offertanfrage ersetzt kein Honorarangebot. Kosten und Auftragsbedingungen werden mit dem gewählten Anbieter vereinbart.
Wie wird der Termin festgelegt?
Nennen Sie ein bekanntes Datum und seine Bedeutung. Der Anbieter muss Kapazität, nötige Grundlagen und Abhängigkeiten prüfen; die Anfrage bestätigt noch keinen Ausführungstermin.