Insolvenzberatung für Unternehmen: den passenden Auftrag klären
Liquiditätsprobleme, Kapitalverlust und Überschuldung sind unterschiedliche Fragen. Eine Beratung muss wirtschaftliche Möglichkeiten, Rechtsform und Verfahrensstand zusammen betrachten. Sie kann Optionen und nächste Schritte klären; sie ersetzt weder Entscheidungen der zuständigen Organe noch eine gerichtliche Bewilligung.
Den Anlass ohne Vorentscheidung beschreiben
Nennen Sie Zahlungsengpässe, offene Verpflichtungen oder ein bereits eingeleitetes Verfahren als Anlass. Sie müssen die rechtliche Einordnung nicht selbst vornehmen. Die Beratung prüft mit geeigneten Unterlagen, welche Situation tatsächlich vorliegt und welche wirtschaftlichen und rechtlichen Aufgaben daraus entstehen.
Rechtsform und Verantwortungen klären
Rechtsform und beteiligte Gesellschaften beeinflussen Zuständigkeiten und Pflichten. Ein externer Berater übernimmt nicht automatisch die Verantwortung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrats. Bei mehreren Unternehmen müssen Mandat, Interessenkonflikte und gemeinsame oder getrennte Analysen ausdrücklich geklärt werden.
| Aufgabe | Zu klärende Verantwortung |
|---|---|
| Wirtschaftliche Analyse | Beratung und interne Entscheider |
| Rechtliche Schritte | Mandat, Vertretung und zuständige Organe |
| Gerichtliches Verfahren | Gericht und bestellte Beteiligte |
Bestehende Fristen direkt bearbeiten
Eine Konkursandrohung, Vorladung oder laufende Verfahrensfrist verlangt eine unmittelbare fachliche Klärung. Warten Sie dafür nicht auf mehrere Offerten. Eine Anfrage setzt keine Frist aus und gilt nicht als Eingabe bei einem Gericht. Vereinbaren Sie zuerst, wer einen dringenden Schritt verbindlich übernimmt.
Unterlagen für eine tragfähige Analyse vorbereiten
Für die spätere Arbeit können aktuelles Rechnungswesen, Zahlungsplanung, offene Forderungen und Verpflichtungen sowie relevante Verträge nötig sein. Wichtig sind Aktualität und Vollständigkeit, nicht eine ungeprüfte Zusammenfassung einzelner Zahlen. Die erste Anfrage fragt nur nach dem Stand dieser Grundlagen; vertrauliche Dateien werden später sicher abgestimmt.
Sanierung und geordnete Vorbereitung unterscheiden
Prüfen lassen können Sie Handlungsmöglichkeiten, ein Sanierungskonzept oder die Vorbereitung weiterer Verfahren. Eine aussergerichtliche Vereinbarung und eine gerichtliche Nachlassstundung haben andere Voraussetzungen und Wirkungen. Fortführung ist nicht bei jeder Ausgangslage möglich; auch eine geordnete Beendigung kann Teil der Analyse sein.
Leistung und Kosten in Etappen vereinbaren
Erstprüfung, vertiefte Analyse, Rechtsvertretung und Umsetzung sollten getrennt beschrieben sein. Klären Sie Ergebnis, zuständige Fachpersonen und Freigabe zusätzlicher Arbeit. Gerichtsgebühren und andere Auslagen sind nicht automatisch im Beratungshonorar enthalten. Vergleichen Sie den gleichen Verfahrensstand und Umfang.
| Etappe | Konkrete Vereinbarung |
|---|---|
| Erstprüfung | Lagebild, dringende Fragen und nächste Schritte |
| Konzept | Annahmen, Optionen und Entscheidungen |
| Begleitung | Aufgaben, Berichte und zusätzliche Auslagen |
Kommunikation und Datenzugriff koordinieren
Vereinbaren Sie, wer mit Mitarbeitenden, Gläubigern und Finanzierungspartnern kommuniziert. Begrenzen Sie den Zugriff auf erforderliche Daten und halten Sie Entscheidungen nachvollziehbar fest. Vertrauliche Beratung garantiert nicht, dass ein späteres amtliches Verfahren ohne Veröffentlichung bleibt. Persönliche Schuldenfragen eines Unternehmers sind gesondert einzuordnen.
Häufige Fragen
Ist ein Engpass automatisch Konkurs?
Nein. Lage, Rechtsform und Pflichten müssen einzeln geprüft werden.
Kann Beratung das Unternehmen sicher retten?
Nein. Tragfähigkeit, Beteiligte und nötige Bewilligungen beeinflussen die Möglichkeiten.
Wird eine laufende Frist durch die Anfrage verlängert?
Nein. Dringende Schritte müssen direkt und verbindlich übernommen werden.
Übernimmt der Berater automatisch die Organpflichten?
Nein. Zuständigkeiten und Vertretung müssen geklärt werden.
Ist ein privater Schuldenerlass enthalten?
Nein. Unternehmensberatung ist keine Zusage zum Erlass privater Restschulden.
Sind Bank- oder Buchhaltungsdateien sofort nötig?
Nein. Zunächst genügen Stand und Umfang. Erforderliche Unterlagen werden später sicher abgestimmt.