Treppenhausreinigung mit einem passenden Reinigungsplan
Im Treppenhaus treffen tägliche Nutzung, eingetragener Schmutz und unterschiedliche Oberflächen zusammen. Ein guter Auftrag legt fest, was gereinigt wird, in welchem Rhythmus und wie die Arbeit kontrolliert werden kann.
Was gehört zur Treppenhausreinigung?
Treppenläufe und Podeste bilden den Kern des Auftrags. Handläufe, Geländer, Eingangsbereiche und berührte Flächen können dazukommen. Keller, Waschküche und Lift sind jedoch nicht automatisch eingeschlossen. Auch private Wohnungstüren und gemeinschaftliche Türen sollten im Umfang unterschieden werden.
Bei mehreren Treppenhäusern zählen nicht nur die Stockwerke: lange Korridore, Zwischenpodeste und getrennte Eingänge verändern den Aufwand. Für die erste Anfrage genügen Anzahl und ungefähre Höhe der Treppenhäuser; der Betrieb kann die genaue Einteilung vor Ort aufnehmen.
| Bereich | Im Auftrag festlegen |
|---|---|
| Treppen und Podeste | Stufen, Ecken, Sockel, Handläufe und Geländer. |
| Eingang | Türglas, Briefkastenanlage, Schmutzfangmatten und Boden. |
| Lift | Kabine, Spiegel und Bedienelemente; keine technische Wartung. |
| Nebenräume | Kellergänge, Waschküche oder Veloraum mit eigenem Umfang. |
| Fenster und hohe Flächen | Seiten, Rahmen, Zugänglichkeit und gesondertes Intervall. |
Wie häufig ist die Reinigung sinnvoll?
Der Rhythmus hängt von Nutzung und Schmutzeintrag ab. Ein stark frequentierter Eingang braucht möglicherweise häufiger Aufmerksamkeit als obere Stockwerke. Regen, Schnee, Bauarbeiten oder ein Umzug können vorübergehend zusätzlichen Aufwand auslösen.
Legen Sie nicht zwangsläufig für alle Aufgaben denselben Turnus fest. Beispielsweise können Treppen und Handläufe bei jedem Einsatz, Fenster dagegen nur nach separatem Plan gereinigt werden. Das ist eine mögliche Aufteilung, keine allgemein vorgeschriebene Häufigkeit.
Unterscheiden Sie zweiwöchentliche Einsätze von zweimal monatlich: Über ein Planungsjahr mit 52 Wochen sind das 26 beziehungsweise 24 Termine. Wöchentlich bedeutet entsprechend 52 Termine, nicht pauschal vier pro Kalendermonat. Feiertage und Ausfälle gehören in die Vereinbarung.
Beläge pflegen, ohne sie zu beschädigen
Naturstein, Keramik, Holz und textile Beläge benötigen unterschiedliche Pflege. Die Firma sollte vorhandene Pflegehinweise und frühere Oberflächenbehandlungen berücksichtigen. Eine gleich aussehende Treppe kann je nach Material und Beschichtung anders reagieren.
Aufgebaute Rückstände, alte Pflegefilme oder hartnäckige Flecken können eine gesonderte Grundreinigung erfordern. Das sollte vor Vertragsbeginn beurteilt und separat angeboten werden. Der laufende Unterhalt darf nicht mit einer vollständigen Aufarbeitung verwechselt werden.
Reinigung beseitigt keine lockeren Stufenkanten, defekten Handläufe oder ausgefallenen Leuchten. Sinnvoll ist ein vereinbarter Meldeweg für solche Beobachtungen; Reparatur und technische Kontrolle bleiben eigene Leistungen.
Sauberkeit und sichere Nutzung zusammen planen
Nasse oder durch Pflegemittel rutschige Böden sind gerade auf Treppen problematisch. Geeignete Verfahren, eine möglichst kurze Trocknungszeit und eine erkennbare Absicherung während der Arbeit gehören zur Planung. Handläufe und Durchgänge müssen nutzbar bleiben.
Geräte, Kabel und abgestellte Gegenstände dürfen nicht selbst zu Hindernissen werden. Stimmen Sie ein geeignetes Arbeitsfenster ab und lassen Sie Bewohner bei besonderen Arbeiten rechtzeitig informieren. Schlüsselübergabe und Zugang werden mit dem beauftragten Betrieb geregelt, nicht im öffentlichen Anfrageformular.
Was kostet die Treppenhausreinigung?
Stockwerke allein ergeben keinen verlässlichen Gesamtpreis. Breite Podeste, mehrere Eingänge, zusätzliche Räume, Material und Rhythmus verändern die Arbeitszeit. Vergleichen Sie deshalb identische Aufgaben und Intervalle statt nur einen Betrag pro Etage.
Ein im Oktober 2026 geprüfter regionaler Schweizer Anbieter nennt CHF 55 pro Stunde inklusive MWST, Material und Anfahrt im Einsatzgebiet, mindestens CHF 110 je Einsatz. Ein anderer Tarif führt CHF 48.65 inklusive MWST pro Etage auf; der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht eindeutig. Daraus lässt sich keine gemeinsame Marktpreisspanne bilden.
Eigenes Mengenbeispiel: Eine angenommene Offerte von CHF 150 je Besuch ergibt bei 52 vereinbarten Einsätzen CHF 7’800 pro Jahr oder rechnerisch CHF 650 pro Monat. Der Betrag von CHF 150 ist eine Rechenannahme, kein Richtpreis. Ob monatlich pauschal oder nach tatsächlichen Besuchen verrechnet wird, muss die Offerte zeigen.
- Enthaltene Kosten. Personal, Anfahrt, Material, MWST und ein möglicher Mindestbetrag.
- Zusatzarbeiten. Fenster, Erst- oder Grundreinigung und ausserordentliche Verschmutzungen.
- Vertragsumfang. Anzahl Einsätze, Feiertage, Vertretung und Bedingungen für Änderungen.
Ein Plan hilft mehr als eine allgemeine Sauberkeitszusage
Eine kurze Aufgabenliste mit Intervallen gibt Verwaltung, Bewohnern und Reinigungsfirma dieselbe Grundlage. Ein ausgefülltes Kontrollblatt dokumentiert den Einsatz; eine gelegentliche Ergebniskontrolle zeigt zusätzlich, ob vereinbarte Bereiche tatsächlich sauber sind.
Bestimmen Sie eine Ansprechperson für Rückmeldungen und halten Sie fest, wie Beanstandungen bearbeitet werden. Ferienvertretung, ausgefallene Einsätze und der Umgang mit Schäden sollten geklärt sein. Winterdienst, Umgebungspflege und technische Hauswartung gehören nur dazu, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
Häufige Fragen
Muss ich die Quadratmeter des Treppenhauses kennen?
Nein. Anzahl Treppenhäuser, Stockwerke und gewünschte Zusatzbereiche reichen für die erste Anfrage. Breite Flure und besondere Gegebenheiten können anschliessend vor Ort erfasst werden.
Ist eine einmalige Reinigung möglich?
Ja. Sie können einen einzelnen Einsatz anfragen. Bei aufgebauter Verschmutzung sollte der Betrieb prüfen, ob eine Grundreinigung statt normaler Unterhaltsreinigung nötig ist.
Sind Fenster und Lift enthalten?
Nur nach Vereinbarung. Fenster können einen anderen Turnus haben; beim Lift muss zwischen Kabinenreinigung und technischer Wartung unterschieden werden.
Müssen alle Treppenhäuser gleich viele Stockwerke haben?
Nein. Unterschiedliche Höhen lassen sich angeben. Der Betrieb kann den Aufwand pro Treppenhaus konkretisieren.
Gehört Winterdienst zur Treppenhausreinigung?
Nicht automatisch. Schneeräumung, Streuen und die Betreuung der Umgebung sind eigene Aufgaben und sollten getrennt beschrieben werden.