Patentanwalt: Auftrag und Leistungen klären
Patente betreffen technische Erfindungen. Beratung kann die Schutzstrategie, eine Recherche, die Ausarbeitung einer Anmeldung oder die Betreuung bestehender Rechte umfassen.
Auftrag sinnvoll abgrenzen
Eine Prüfung auf Patentfähigkeit beantwortet eine andere Frage als die Prüfung, ob ein Produkt fremde Rechte berührt. Beschreiben Sie zuerst den gewünschten Auftrag; ein Markenname oder eine reine Geschäftsidee ist nicht automatisch ein Patentthema.
Das gewünschte Ergebnis festhalten
Lassen Sie die erste Etappe klar festhalten: Einschätzung, Recherchebericht, Anmeldeentwurf, Beantwortung einer Beanstandung oder Betreuung eines Portfolios. Technisches Fachgebiet und Erfahrung mit dem gewünschten Verfahren sind wichtig. Die Berufsbezeichnung ist geschützt; prüfen Sie die passende Qualifikation, ohne daraus eine garantierte Erteilung abzuleiten.
| Leistung | Vereinbarung |
|---|---|
| Strategie / Recherche | Fragestellung, Suchumfang und schriftliche Einordnung |
| Anmeldung | Entwurf, Ansprüche und Länderweg abstimmen |
| Bestehende Rechte | Fristen, Verfahren und Zuständigkeit übernehmen lassen |
Die Anfrage vorbereiten
Nennen Sie Fachgebiet, Entwicklungsstand, bereits erfolgte Veröffentlichung und vorhandene Anmeldungen in groben Zügen. Bekannte Amtsfristen oder ein geplanter Präsentationstermin gehören in die kurze Beschreibung. Übermitteln Sie die technische Lösung, Ansprüche und Zeichnungen erst nach vereinbarter vertraulicher Zusammenarbeit über den abgestimmten Kanal.
Beschreiben Sie Umfang und vorhandene Grundlagen, ohne vertrauliche Originale in die erste Anfrage zu kopieren. Fehlende technische Angaben dürfen offen bleiben. Vereinbaren Sie später einen geeigneten Übermittlungsweg und eine zuständige Person für Rückfragen.
Verantwortung und Grenzen klären
Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit sind wichtige Schutzvoraussetzungen. Eine öffentliche Offenlegung vor Anmeldung kann die Neuheit beeinträchtigen. Schutz ist territorial; ein internationales Anmeldeverfahren schafft kein automatisch weltweites Patent. Am 1. Januar 2027 treten neue Schweizer Patentregeln in Kraft. Für hängige oder geplante Anmeldungen sind das konkrete Prüfungsverfahren und Übergangsrecht zu klären.
Kosten und Abrechnung vergleichen
Trennen Sie Beratungs- und Ausarbeitungshonorar von Amtsgebühren. Recherche, Übersetzung, Auslandsvertretung, Prüfungsverfahren und spätere Jahresgebühren können weitere Kosten auslösen. Vergleichen Sie ein abgegrenztes erstes Arbeitspaket und den voraussichtlichen weiteren Weg. Ein Anmeldepreis allein beschreibt keine Gesamtkosten bis zur Erteilung oder über die Laufzeit.
Vergleichen Sie dieselbe Leistung und denselben Zeitraum. Lassen Sie Einrichtung, laufende Arbeit, Zusatzaufwand, Auslagen und Mehrwertsteuer getrennt ausweisen, soweit sie anfallen. Klären Sie, wie Mehrarbeit freigegeben wird. Ohne konkrete Grundlagen wäre eine pauschale Schweizer Preisspanne irreführend.
So läuft der Auftrag ab
Im Erstgespräch werden Ziel, Fachgebiet, Veröffentlichungsstand und bekannte Fristen geklärt. Danach folgen je nach Auftrag Recherche und Bewertung, ein freigegebener Entwurf oder die Übernahme eines bestehenden Verfahrens. Vereinbaren Sie, wer Amtskorrespondenz, Fristen und Folgeentscheidungen verfolgt. Die Offertanfrage selbst ist keine Patentanmeldung und bestätigt keine Fristübernahme.
Zuerst werden Ziel, Umfang und Zuständigkeiten besprochen. Danach hält die Offerte Leistungen, Annahmen und Ausschlüsse fest. Prüfen Sie eine vereinbarte erste Etappe, bevor umfangreiche Folgearbeiten beginnen. Am Ende werden Ergebnis, offene Punkte und die Übergabe festgehalten; Änderungen brauchen eine geklärte Freigabe.
Offerten sorgfältig vergleichen
Prüfen Sie neben dem Preis, was tatsächlich geliefert wird und welche Mitwirkung nötig ist. Ein niedriger Grundpreis kann durch Zusatzpositionen oder fehlende Leistungen relativiert werden. Halten Sie die Anforderungen für alle angefragten Anbieter gleich.
| Prüfpunkt | Was die Offerte erklären sollte |
|---|---|
| Umfang | Eingeschlossene Arbeiten und ausdrücklich ausgeschlossene Aufgaben |
| Zusammenarbeit | Ansprechperson, Rückfragen und Freigaben |
| Abrechnung | Berechnungsgrundlage, Zuschläge und Bedingungen für Mehrarbeit |
| Verfahrensweg | Länder, Rechercheart, Fristenbetreuung und Folgekosten |
Checkliste vor dem Start
Vor vertraulicher Detailarbeit festhalten.
- Geheimhaltung. Veröffentlichungsstand und Austauschweg klären
- Umfang. Patentfähigkeit und Nutzungsspielraum unterscheiden
- Verantwortung. Fristen und Freigaben ausdrücklich zuordnen
Häufige Fragen
Muss ich die ganze Erfindung in der Anfrage beschreiben?
Nein. Fachgebiet und gewünschte Unterstützung reichen zunächst. Geheime technische Einzelheiten werden später vertraulich besprochen.
Ist eine eigene patentierbare Erfindung automatisch frei nutzbar?
Nein. Rechte anderer können berührt sein. Eine Prüfung des Nutzungsspielraums muss gesondert abgegrenzt werden.
Brauche ich schon vollständige Unterlagen?
Nein. Beschreiben Sie, was vorhanden ist und was noch geklärt werden muss. Die für den eigentlichen Auftrag nötigen Unterlagen werden danach vereinbart.
Soll ich vertrauliche Inhalte in die Anfrage schreiben?
Nein. Eine kurze Beschreibung des Bedarfs genügt. Zugangsdaten, vollständige Kundendossiers und Informationen über unbeteiligte Personen gehören in einen später vereinbarten geschützten Austausch.
Ist die bestellte Leistung kostenlos?
Die kostenlose Offertanfrage ersetzt kein Honorarangebot. Kosten und Auftragsbedingungen werden mit dem gewählten Anbieter vereinbart.
Wie wird der Termin festgelegt?
Nennen Sie ein bekanntes Datum und seine Bedeutung. Der Anbieter muss Kapazität, nötige Grundlagen und Abhängigkeiten prüfen; die Anfrage bestätigt noch keinen Ausführungstermin.