Grundreinigung: Was dazugehört und was sie kostet
Eine Grundreinigung nimmt sich Verschmutzungen und Details vor, die bei der laufenden Pflege nicht vollständig entfernt werden. Das kann eine bewohnte Wohnung, eine Küche oder ein stark beanspruchter Boden sein. Der Begriff allein beschreibt jedoch noch keinen festen Leistungsumfang.
Grundreinigung, Unterhaltsreinigung oder Endreinigung?
Unterhaltsreinigung hält Räume im Alltag sauber. Eine Grundreinigung geht gezielt tiefer, etwa bei festhaftendem Fett, Kalk oder älteren Pflegerückständen. Sie setzt weder einen Umzug noch eine leere Wohnung voraus.
Eine Endreinigung zur Übergabe orientiert sich dagegen am vereinbarten Abgabeumfang. Eine intensive Reinigung ohne Übergabe ist nicht automatisch mit einer Abnahmegarantie verbunden. Nach Bauarbeiten muss ausserdem geklärt werden, welche besonderen Rückstände entfernt werden sollen.
| Bereich | Sinnvoller Umfang |
|---|---|
| Küche | Fronten und Arbeitsflächen; Backofen, Kühlschrank und Schrankinnenräume gezielt ergänzen. |
| Bad und WC | Armaturen, Sanitärflächen und passende Behandlung von Kalk- und Seifenrückständen. |
| Böden | Haftenden Schmutz und gegebenenfalls alte Pflegeschichten behandeln; Schutzauftrag getrennt planen. |
| Weitere Flächen | Türen, Sockel, Heizkörper, Fenster oder Einbauten nach ausdrücklicher Auswahl. |
Den Auftrag auf die tatsächlich nötigen Arbeiten begrenzen
Legen Sie zuerst fest, welche Räume oder Oberflächen betroffen sind. Wenn nur Küche und Bad intensiv gereinigt werden sollen, ist die gesamte Wohnungsfläche keine passende Preisgrundlage. Bei Fensterarbeiten zählen dagegen Anzahl, Grösse und Zugang.
Bei Küchen macht innen oder aussen einen deutlichen Unterschied. Backofen, Kühlschrank und Schränke verursachen zusätzlichen Aufwand und müssen gegebenenfalls geleert werden. Das gilt auch für Vitrinen oder andere Einbauten. Halten Sie diese Auswahl fest, statt eine unbestimmte Komplettreinigung zu bestellen.
Reparaturen wie der Ersatz von Silikonfugen, Polsterreinigung, Entsorgung oder das Umstellen schwerer Möbel gehören nicht allein durch das Wort Grundreinigung dazu. Fragen Sie solche Arbeiten bei Bedarf gesondert an.
So könnte eine gezielte Anfrage aussehen: «Wir möchten in unserer bewohnten 82-m²-Wohnung nur die Küche mit etwa 12 m² und das Bad mit etwa 6 m² intensiv reinigen lassen. In der Küche geht es um fettige Fronten, Arbeitsflächen und den Backofen innen, einschliesslich Blechen und Rost. Schränke und Kühlschrank sollen nur aussen gereinigt werden. Im Bad sind Kalk an Armaturen und Duschglas sowie Seifenrückstände das Hauptproblem. Die Fliesenböden beider Räume gehören dazu; ein neuer Schutzauftrag ist nicht gewünscht. Das Material der Küchenarbeitsplatte kennen wir nicht genau. Fenster, Storen und die übrigen Räume sind ausgeschlossen. Arbeitsflächen räumen wir frei, grosse Geräte bleiben an ihrem Platz.»
Damit ist der Auftrag enger beschrieben als mit der gesamten Wohnungsfläche. Trotzdem bestimmen 18 m² Boden allein noch keinen Arbeitsaufwand: Geräte, Armaturen und Ablagerungen kommen hinzu. Vorhandene Fotos oder Pflegehinweise können die Einschätzung erleichtern. Wenn eine Oberfläche oder ein Rückstand unklar ist, genügt es zunächst, dies zu erwähnen; eine passende Behandlung klärt der Betrieb.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Für eine gezielte intensive Küchen- oder Badreinigung zeigen zwei geprüfte Preisbeispiele unterschiedliche Modelle: Ein Stundentarif von CHF 55–65 ohne Mehrwertsteuer entspricht mit 8,1 % Steuer rund CHF 59–71 inklusive Steuer. Ein weiterer Anbieter nennt einen Einstieg ab CHF 65 pro Stunde inklusive Steuer. Stand Oktober 2026; dies sind einzelne Preisbeispiele, kein Schweizer Durchschnitt und keine Quoti-Tarife.
Eine Mindestbuchung, Anfahrt, Geräte oder besondere Behandlungen können die Gesamtsumme verändern. Ein Einstiegspreis hat keine feste Obergrenze. Bei Pauschalen oder Quadratmeterpreisen muss klar sein, welche Flächen und Aufgaben eingeschlossen sind; eine reine Bodenbehandlung ist nicht dieselbe Leistung wie eine ganze Wohnung.
Rechenbeispiel: Zwei Personen arbeiten je vier Stunden. Bei angenommenen CHF 65 pro Personenstunde inklusive Mehrwertsteuer ergeben sich CHF 520 Arbeitskosten. Die acht Personenstunden sind eine freie Annahme, kein Zeitstandard für eine bestimmte Fläche. Vergleichen Sie immer den gesamten offerierten Auftrag.
Beim Beispiel mit CHF 55–65 ohne Mehrwertsteuer gelten mindestens zwei Stunden; enthaltene Fahrtkosten sind auf die Stadt Luzern und deren Umkreis von 5 km begrenzt. Das Beispiel ab CHF 65 inklusive Steuer stammt aus dem Raum Zürich und nennt eine entfernungsabhängige Reisepauschale. Deshalb sollten auch kleine Teilaufträge mit Mindestbuchung und der Anfahrt zum konkreten Objekt verglichen werden. Material und Geräte nicht ohne Bestätigung als eingeschlossen voraussetzen.
Bei Böden sind Reinigung und neue Schutzschicht getrennte Entscheidungen
Im Fachgebrauch kann Grundreinigung auch das Entfernen alter Pflegefilme oder Beschichtungen bedeuten. Das ist mehr als gründliches Wischen. Zuerst muss geklärt werden, welcher Boden und welche vorhandene Schutzbehandlung vorliegen.
Linoleum, PVC, geöltes Holz und Naturstein vertragen nicht automatisch dieselben Mittel oder Maschinen. Beispielsweise können stark alkalische Mittel und ungeeignete Scheuerwerkzeuge Linoleum schädigen. Geben Sie vorhandene Pflegeunterlagen weiter; die Firma soll die materialgerechte Methode bestimmen.
Eine anschliessende Beschichtung, ein Öl- oder anderer Schutzauftrag braucht eine eigene Vereinbarung. Nicht jeder Boden benötigt oder verträgt ihn. Lassen Sie auch festhalten, wann die Fläche wieder begehbar ist und Möbel zurückgestellt werden dürfen.
Was Reinigung leisten kann – und wo ihre Grenzen liegen
Fett, Kalk, festhaftender Schmutz und alte Pflegereste lassen sich je nach Oberfläche unterschiedlich behandeln. Kratzer, abgeplatzte Beschichtungen oder verfärbtes Material sind dagegen nicht automatisch entfernbarer Schmutz. Bestehende Schäden und unklare Stellen sollten vor Beginn gemeinsam betrachtet werden.
Eine Grundreinigung ist keine automatische Desinfektion und keine Sanierung von Feuchte- oder Schimmelschäden. Falls solche Probleme vorliegen, braucht es einen entsprechend abgegrenzten Auftrag. Für gewöhnliche intensive Reinigung müssen Sie selbst keine Chemikalien oder Geräte vorgeben.
So erleichtern Sie die Arbeit in bewohnten Räumen
Gute Vorbereitung schafft freie Arbeitsflächen, ohne dass Sie vor dem Reinigungstermin bereits alles selbst putzen müssen. Stimmen Sie ab, wer welche Gegenstände bewegt und welche Bereiche zugänglich bleiben.
- Kleine Gegenstände wegräumen. Persönliche Dinge von den vereinbarten Flächen nehmen. Schränke oder Geräte nur dann ausräumen, wenn innen gereinigt werden soll.
- Möbel und Zugang klären. Festhalten, ob um Möbel herum gearbeitet wird oder Unterstützung beim Verschieben nötig ist. Schwere oder angeschlossene Geräte gesondert besprechen.
- Nutzung organisieren. Wasser, Strom und Zugang abstimmen; in Geschäftsräumen ein geeignetes Arbeitsfenster oder einzelne Abschnitte festlegen.
- Trocknung berücksichtigen. Zeit bis zur Wiederbenutzung mit der Firma abstimmen, besonders nach intensiver Bodenbehandlung.
Woran Sie eine gut vergleichbare Offerte erkennen
Die Offerte sollte gewählte Räume und Aufgaben, besondere Rückstände, Zusatzarbeiten und Ausschlüsse konkret nennen. Kontrollieren Sie, ob der Preis pro Person und Stunde gilt oder als Pauschale. Zusätzliche Stunden sollten abgestimmt werden, bevor sie entstehen.
Vereinbaren Sie eine kurze Ergebniskontrolle und den Umgang mit verbleibenden Reinigungsmängeln. Das unterscheidet sich von einer Wiederherstellung bereits beschädigter Oberflächen. Bei einem einmaligen Auftrag ist kein laufender Reinigungsvertrag nötig; spätere Unterhaltsreinigung können Sie unabhängig davon besprechen.
Gehen Sie die vereinbarte Aufgabenliste gemeinsam durch: Sind etwa Backofen, Bleche und Rost wie bestellt behandelt, die ausgewählten Fronten entfettet und die zugänglichen Kalkstellen bearbeitet? Prüfen Sie Böden nach dem Trocknen auch an Rändern und rund um stehen gebliebene Möbel auf zurückgebliebenen Schmutz oder Reinigungsfilm. Lassen Sie erklären, welche Spuren noch behandelt werden können und welche auf Materialschäden beruhen. Halten Sie ausgelassene Stellen und vereinbarte Nacharbeiten samt Termin und möglichen Kosten fest.
Häufige Fragen
Geht Grundreinigung auch in einer bewohnten Wohnung?
Ja. Klären Sie freie Flächen, Möbel und Innenreinigung von Schränken oder Geräten. Die Wohnung muss nicht leer sein, der vorhandene Zugang beeinflusst aber den Aufwand.
Kann ich nur Küche oder Bad grundreinigen lassen?
Ja. Wählen Sie die betroffenen Bereiche und die gewünschten Aufgaben. Prüfen Sie Mindestbuchung und Anfahrt, weil ein kleiner Teilauftrag nicht proportional zur gesamten Wohnungsfläche kostet.
Sind Fenster und Storen immer dabei?
Nein. Sie sollten ausdrücklich im Umfang stehen. Fenster, Rahmen und Storen sind zudem unterschiedliche Arbeiten und können separat kalkuliert werden.
Wie häufig ist eine Grundreinigung sinnvoll?
Das richtet sich nach Nutzung, Material, laufender Pflege und tatsächlichem Zustand. Für alle Wohnungen oder Betriebe denselben festen Rhythmus vorzugeben, wäre wenig sinnvoll.
Wird der Boden automatisch neu versiegelt?
Nein. Intensive Reinigung, Entfernen alter Pflegeschichten und ein neuer Schutzauftrag sind unterschiedliche Leistungen. Welche davon sinnvoll sind, hängt vom Boden und seiner bisherigen Behandlung ab.