Digitale Barrierefreiheit mit überprüfbarem Umfang planen
Menschen sollen Informationen verstehen und wichtige Aufgaben mit unterschiedlichen Hilfsmitteln erledigen können. Dafür braucht es zugängliche Technik und Inhalte. Eine sinnvolle Anfrage unterscheidet Bestandsprüfung, Korrektur und Nachprüfung und legt den angestrebten Standard sowie die Grenzen des Nachweises fest.
Zielstandard und Einsatzbereich klären
Barrierefreiheit betrifft die Nutzung Ihrer digitalen Angebote, nicht nur deren Aussehen. Vereinbaren Sie Standardversion und Prüfniveau, beispielsweise WCAG 2.2 AA. Für die Schweizer Bundesverwaltung verweist eCH-0059 Version 3 auf WCAG 2.1 AA. Anforderungen anderer Stellen und Verträge sind gesondert zu prüfen. Bei Angeboten im EU-Markt hängen zusätzliche Pflichten vom erfassten Produkt oder Dienst, dem Land und möglichen Ausnahmen ab.
Seiten, Dokumente und ganze Abläufe erfassen
Eine Startseite bildet einen Shop, ein Kundenportal oder eine App nicht vollständig ab. Erfassen Sie unterschiedliche Seitentypen, Sprachversionen, Formulare und Zustände nach Anmeldung. Bei mehrstufigen Vorgängen müssen alle benötigten Schritte berücksichtigt werden. Dokumente, Videos und eingebundene fremde Komponenten benötigen eigene Aufmerksamkeit. Grenzen einer Stichprobe gehören ausdrücklich in den Bericht; sie beweist nicht automatisch die Konformität des gesamten Angebots.
| Bereich | Prüfumfang vereinbaren |
|---|---|
| Website / App | Seitentypen, Zustände und vollständige Abläufe |
| Dokumente | Struktur, Lesereihenfolge und Formulare |
| Medien / Einbettungen | Alternativen und Zuständigkeit für Anpassungen |
Automatische und manuelle Prüfung verbinden
Automatische Werkzeuge finden bestimmte Fehler schnell, können aber nicht alles beurteilen. Ergänzen Sie Tests mit Tastatur, Vergrösserung und assistiven Technologien für wichtige Aufgaben. Prüfen Sie etwa erreichbare Bedienelemente, verständliche Beschriftungen und nachvollziehbare Fehlermeldungen. Menschen mit Behinderungen können zusätzliche Nutzungshürden sichtbar machen. Ein grüner Scan oder eine hohe Punktzahl ist kein vollständiger Konformitätsnachweis.
Inhalte und Redaktion mit einbeziehen
Technische Korrekturen allein machen neue Inhalte nicht dauerhaft zugänglich. Klären Sie verständliche Texte, aussagekräftige Überschriften, Bildalternativen und geeignete Medienalternativen. Dokumente müssen ebenfalls nutzbar bleiben. Legen Sie fest, wer neue Beiträge erstellt und prüft. Ein zugängliches Muster hilft nur, wenn die Redaktion es korrekt verwendet; eine spätere Inhaltsänderung kann erneut eine Barriere schaffen.
Befunde in konkrete Korrekturen übersetzen
Ein brauchbarer Bericht beschreibt Ort, betroffenes Verhalten und reproduzierbare Prüfschritte. Priorisieren Sie Hindernisse in wichtigen Aufgaben und trennen Sie technische Anpassungen von redaktionellen Arbeiten. Klären Sie Zuständigkeiten für fremde Module und das verwendete System. Nach einer Korrektur folgt eine erneute Prüfung der betroffenen Funktion und angrenzender Abläufe; ein bloss geschlossener Auftrag ersetzt diese Prüfung nicht.
Nachweise mit klaren Grenzen vereinbaren
Der Nachweis sollte Version, Zielstandard, geprüften Umfang, Methoden und offene Befunde erkennen lassen. Eine Barrierefreiheitserklärung und ein Rückmeldeweg können zusätzlich erforderlich sein und müssen den tatsächlichen Stand wiedergeben. Ein Audit ist nicht automatisch ein Zertifikat oder eine Rechtsfreigabe. Vereinbaren Sie, welche Aktualisierungen eine neue Prüfung auslösen und wer Rückmeldungen nach dem Projekt bearbeitet.
Prüfung, Umsetzung und Nachprüfung getrennt vergleichen
Aufwand hängt von unterschiedlichen Komponenten, Abläufen, Dokumenten und Sprachen ab. Seitenzahl allein reicht nicht als Preisgrundlage. Klären Sie Stichprobe, manuelle Tests, enthaltene Beratung und Bericht sowie den Umfang der Umsetzung. Dokumentenbearbeitung, Nutzertests, Schulung und Nachprüfung können gesonderte Positionen sein. Vergleichen Sie dieselben Leistungen; pauschale Preise oder garantierte Konformität ohne Prüfung des Bestands helfen wenig.
| Arbeitspaket | Im Angebot festhalten |
|---|---|
| Prüfung | Umfang, Standard, Methoden und Befundbericht |
| Korrektur | Technik, Inhalte und externe Zuständigkeiten |
| Nachprüfung / Betrieb | Wiederholungen, Schulung und Rückmeldungen |
Checkliste und Ablauf vor dem Auftrag
Nennen Sie Website, App oder Dokumentbestand, wichtige Aufgaben, Sprachen und bekannte Anforderungen. Ergänzen Sie vorhandene Berichte und gewünschte Prüfung oder Umsetzung, ohne Zugangsdaten oder vertrauliche Inhalte zu senden. Danach folgen Umfang und Zielvereinbarung, Bestandsprüfung, priorisierter Bericht, Korrekturen und dokumentierte Nachprüfung. Halten Sie Zuständigkeit, Freigabe und den Umgang mit späteren Änderungen schriftlich fest.
Häufige Fragen
Reicht ein automatischer Scan?
Nein. Werkzeuge unterstützen die Prüfung; wichtige Aspekte brauchen menschliche Beurteilung und geeignete Nutzungstests.
Ist WCAG 2.2 überall gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Standardversion und Pflichten hängen von Stelle, Vertrag, Land und Angebot ab. Schweizer und ausländische Anforderungen sind getrennt zu prüfen.
Beweist eine geprüfte Startseite die ganze Website?
Nein. Unterschiedliche Seiten, Zustände und vollständige Prozesse müssen zum vereinbarten Prüfgegenstand gehören.
Sind PDF und Videos eingeschlossen?
Nur wenn dies vereinbart ist. Umfang, Bearbeitung und Nachprüfung dieser Inhalte sollten gesondert beschrieben werden.
Bekomme ich automatisch ein Zertifikat?
Nein. Bericht, Konformitätsaussage und Zertifizierung sind unterschiedliche Leistungen. Umfang und Voraussetzungen müssen ausdrücklich vereinbart sein.
Muss ich technische Fehler selbst kennen?
Nein. Beschreiben Sie Angebot, Aufgaben und bekannte Anforderungen. Die fachliche Bestandsprüfung kann Teil des Auftrags sein.